Inschrifteninhalt

[Erfassungsregeln]

Hier werden die Inhalte der entsprechenden Inschrift unabhängig vom Objekt bzw. Inschriftenträger erfaßt. Mehrere Nennungen sind möglich. Wenn eine Inschrift über die untengenannten Oberbegriffe hinaus Aussagen erlaubt, sind diese nach folgender Liste zu ergänzen. Mehrere der genannten Unterbegriffe können jedoch auch – je nach Einzelfall – einem anderen Oberbegriff zugeordnet werden: z.B. kann eine Poenformel rein privaten Charakter besitzen (als Haus-IS), aber auch rechtliche (dann als Rechts-IS) oder religiöse Bedeutung (als Gedenk-IS) innehaben und wäre dann eben jenem Oberbegriff zuzordnen.

Grab-IS

Gedächtnis-IS: Renovierungs-IS, Grundsteinlegungs-IS, Gründungs-IS, Baunachricht, Historische Nachricht (11/08), Stiftungs-IS, Widmungs-IS, Wunsch-IS, Wunschformel, Poenformel, Spruch, Slogan, Devise, Emblem-IS [mit Nennung], Parabel, Werbe-IS, Schenkungs-IS

Gedenk-IS: Anniversar-IS, Weihe-IS, memento mori, Translations-IS, Ehren-IS [als pseudo-religiöse Verherrlichung], Reliquienverzeichnis, Segens-IS, Credo, Gebets-IS, apotropäische IS, Poenformel

Rechts-IS: Urkunden-IS, Tarifordnung, Translations-IS, Reliquienverzeichnis, Poenformel, Ablaß-IS, Militärdiplom, Privileg

Künstler-IS: Zimmermanns-IS, Steinmetzzeichen

Autonome IS: Haus-IS, Namen-IS, Alphabet, Buchstabenkonstruktion, Datierung, Kalender-IS, Buchtitel, Bildbeischrift [danach folgt mit F5 getrennt kurze Angabe der Darstellung], Gewandsaum-IS

Bei Inschriften mit literarischem Anspruch kann auch eine nähere Angabe der Textart erfolgen.

Beispiel:   Grab-IS♦Elogium♦

Auch Titel von Buchwerken (handschriftlich und gedruckt) erscheinen in diesem Feld, mit Nennung des Autors.

Beispiele: Die Bibel, von Martin Luther♦

De Divina Proportione, von Luca Pacioli♦