Beruf, Stand

[Erfassungsregeln]

Hier wird angegeben, welchem inschriftlich gennanten Stand oder Beruf die genannten Personen aus 7) angehören und welchen künstlerisch bzw. handwerklichen Beruf der Künstler des Objekts ausübt, beides in der Reihenfolge Feld 7), Feld 8), jeweils nach der Reihenfolge ihrer Nennung.

Vor dem Jahr 1400 wird bei inschriftlich genannten Frauen ►Frau♦ in Feld 9) eingetragen.

Bei Herrschern bzw. Bischöfen wird zusätzlich das Herrschaftsgebiet (als Kfz-Kennzeichen oder ausgeschrieben) bzw. die Diözese – mit F5 getrennt – angegeben. Bei Kaisern wird ohne weitere Angabe davon ausgegangen, daß es sich um den Kaiser des Hl. Römischen Reiches handelt, anderen Kaisern wird das Herrschaftsgebiet – mit F5 getrennt – angefügt.

Es wird der inschriftlich genannte aktuelle Titel genannt, bei Aufzählung aller Titel nur der ranghöchste.

Beispiel einer Inschrift, die Kaiser Hadrian nennt:

Kaiser♦Rom♦

Beispiel einer Inschrift, die Karl d. Gr. 795 nennt:

König♦D♦

Herzog♦Burgund♦

Beispiel einer Inschrift, die den Augsburger Fürstbischof Alexander Sigismund auch als Herzog von Jülich und Cleve nennt, da letzteres jedoch nebensächlich nur:

Bischof♦Augsburg♦

Mehrere gleichwertige Bezeichnungen können jedoch gemeinsam aufgenommen werden

Beispiel:   Kanoniker♦Dekan♦

Beispiel einer Inschrift, die August den Starken als Kurfürst von Sachsen und König von Polen nennt:

Kurfürst♦Sachsen♦König♦Polen♦

Ist ein Beruf nicht aus der Inschrift bzw. einer Darstellung ersichtlich, wird das Feld freigelassen, also nicht den nichtssagenden Sammelbegriff ►Adeliger♦.

Den Sammelbegriff ►Geistlicher♦ nur verwenden, wenn sonst keine Angaben über den Status des Geistlichen vorhanden sind.