bezeichnet einen Strich am Beginn eines Buchstabens oder Buchstabenteils. Für den speziellen Fall der Verbindung zweier Buchstabenteile, die von unten nach oben verläuft, kann auch der Begriff Aufstrich verwendet werden
Quelle: Die Deutschen Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschreibung. – Wiesbaden 1999, S. 20