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Epitaph

Die deutsche Kunstgeschichtsforschung hat den Begriff “Epitaph” im Unterschied zum Sprachgebrauch anderer Länder eingeschränkt. Sie bezeichnet damit eine besondere Art von Totengedächtnismalen, welche die Erinnerung an den Verstorbenen mit einem religiösen oder allegorischen Bildwerk und einem inschriftlichen Todesvermerk verbinden. Die nicht an den Begräbnisort gebundenen Epitaphien können einerseits der Grabplatte hinzugefügt werden, andererseits aber auch allein und fern des Bestattungsortes als Erinnerungsmal für den Verstorbenen stehen. Die wesentlichen Bestandteile sind: 1. Name und Todesvermerk als Rahmeninschrift oder auf beigefügter Tafel 2. Darstellung des Verstorbenen (mit Familie) – als Standfigur oder kniend (zumeist in Bethaltung) – oder heraldischer Darstellung 3. Religiöses oder allegorisches Bildwerk Gelegentlich kann eines dieser drei Merkmale fehlen. In der Beliebigkeit der äußeren Gestalt und Größe, der technischen Ausführung und des Materials sowie in der Auswahl an Bildthemen unterscheidet sich das Epitaph von der formal und ikonographisch stärker eingegrenzten Grabplatte.

Quelle: Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze für die “Wiener Reihe” des deutschen Inschriftenwerkes / hrsg. Von Walter Koch. – Wien 1991, S. A16

Ziborium

1. Kelch mit Deckel zur Aufbewahrung der Eucharistie

2. Von Säulen getragener, baldachinähnlicher Überbau z.B. über einem Altar (Tabernakel) oder über einem Grabmal.

Quelle: Der Knaur. – 15. 1991 (Versam-z.Z.), S. 5728

Arkosol

bezeichnet im antiken Grabbau diejenige Form eines Wandgrabes, bei welchem sich über dem kastenförmig in das gewachsene Gesteinsmassiv gehauenen, mit einer flachen Platte geschlossenen Grabtrog eine Bogennische wölbt.

Quelle: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte. – I. Band A-Baubetrieb, S. 1050f.