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Epitaph

Die deutsche Kunstgeschichtsforschung hat den Begriff “Epitaph” im Unterschied zum Sprachgebrauch anderer Länder eingeschränkt. Sie bezeichnet damit eine besondere Art von Totengedächtnismalen, welche die Erinnerung an den Verstorbenen mit einem religiösen oder allegorischen Bildwerk und einem inschriftlichen Todesvermerk verbinden. Die nicht an den Begräbnisort gebundenen Epitaphien können einerseits der Grabplatte hinzugefügt werden, andererseits aber auch allein und fern des Bestattungsortes als Erinnerungsmal für den Verstorbenen stehen. Die wesentlichen Bestandteile sind: 1. Name und Todesvermerk als Rahmeninschrift oder auf beigefügter Tafel 2. Darstellung des Verstorbenen (mit Familie) – als Standfigur oder kniend (zumeist in Bethaltung) – oder heraldischer Darstellung 3. Religiöses oder allegorisches Bildwerk Gelegentlich kann eines dieser drei Merkmale fehlen. In der Beliebigkeit der äußeren Gestalt und Größe, der technischen Ausführung und des Materials sowie in der Auswahl an Bildthemen unterscheidet sich das Epitaph von der formal und ikonographisch stärker eingegrenzten Grabplatte.

Quelle: Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze für die “Wiener Reihe” des deutschen Inschriftenwerkes / hrsg. Von Walter Koch. – Wien 1991, S. A16

Ablaßtafel

Ablaßtafeln sind Erbauungsbilder, an deren fromme Betrachtung in Verbindung mit bestimmten Gebeten ein Ablaß geknüpft war. Das auch ein Epitaph als Ablaßtafel dienen konnte, zeigt der Stein des 1463 verstorbenen Dekans Joh. Kirchhain in der Fritzlarer Stiftskirche. Ablaßtafeln nennt man auch ein Verzeichnis der einer Kirche verliehenen Ablässe in Gestalt einer Tafel.

Quelle: Reallexikon zur deutschen Kunstgeschichte. – I. Band A-Baubetrieb, S. 79f